Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrente rechtssicher umsetzen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersversorgung grundlegend verändert. Wir setzen Arbeitgeberzuschuss, Sozialpartnermodell und Förderungen korrekt für Sie um.

Vorteile des Gesetzes

Was das BRSG für Sie bedeutet

Pflicht-Arbeitgeberzuschuss

15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung — wir setzen ihn korrekt um.

Steuer- & abgabenfrei

Attraktive Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu den geltenden Grenzen.

Haftungsfrei via Sozialpartnermodell

Reine Beitragszusage ohne Nachschusspflicht für den Arbeitgeber.

Förderung für Geringverdiener

Staatlicher Förderbetrag nach § 100 EStG für niedrige Einkommen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ja, bei Entgeltumwandlung ist der Zuschuss verpflichtend, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Wir prüfen die korrekte Umsetzung.

Eine reine Beitragszusage ohne Garantien — der Arbeitgeber haftet nicht für die Höhe der späteren Rente.

Ja. Beiträge sind in den geltenden Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt — für beide Seiten.

Wir analysieren Ihre bestehende bAV, gestalten die Anpassung und übernehmen die Kommunikation an Ihre Mitarbeitenden.

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Setzen Sie das BRSG rechtssicher um.

Vereinbaren Sie eine Beratung und wir bringen Ihre betrieblicheAltersversorgung auf den aktuellen Stand.

Detaillierte Informationen

Rechtliche und finanzielle Eckpunkte

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 % weiterzugeben, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.

Mit dem Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) entfallen Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich den staatlichen Förderbetrag nach § 100 EStG. Wir setzen diese Vorgaben rechtssicher für Ihr Unternehmen um.

Förderung auf einen Blick

15 %
Pflicht-Arbeitgeberzuschuss
8 %
der BBG steuerfrei
bis 30 %
Förderung für Geringverdiener