Ihr Makler aus Falkensee seit 2012
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersversorgung grundlegend verändert. Wir setzen Arbeitgeberzuschuss, Sozialpartnermodell und Förderungen korrekt für Sie um.
15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung — wir setzen ihn korrekt um.
Attraktive Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu den geltenden Grenzen.
Reine Beitragszusage ohne Nachschusspflicht für den Arbeitgeber.
Staatlicher Förderbetrag nach § 100 EStG für niedrige Einkommen.
Ja, bei Entgeltumwandlung ist der Zuschuss verpflichtend, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Wir prüfen die korrekte Umsetzung.
Eine reine Beitragszusage ohne Garantien — der Arbeitgeber haftet nicht für die Höhe der späteren Rente.
Ja. Beiträge sind in den geltenden Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt — für beide Seiten.
Wir analysieren Ihre bestehende bAV, gestalten die Anpassung und übernehmen die Kommunikation an Ihre Mitarbeitenden.
Vereinbaren Sie eine Beratung und wir bringen Ihre betrieblicheAltersversorgung auf den aktuellen Stand.
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 % weiterzugeben, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
Mit dem Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) entfallen Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich den staatlichen Förderbetrag nach § 100 EStG. Wir setzen diese Vorgaben rechtssicher für Ihr Unternehmen um.
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